Einführung der CO₂-Bepreisung für Abfallverbrennung
Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen Betreiber von Müllverbrennungsanlagen der CO₂-Bepreisung
Durch gezielte Recyclingprozesse werden CO₂-Emissionen gesenkt. Unternehmen, die ihre Abfälle nachhaltig entsorgen, verbessern ihre Umweltbilanz und erfüllen strengere gesetzliche Vorgaben
Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen Betreiber von Müllverbrennungsanlagen der CO₂-Bepreisung gemäß dem novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Für jede ausgestoßene Tonne fossilen CO₂ müssen Emissionszertifikate erworben werden. Der Preis pro Tonne CO₂ betrug im Jahr 2024 45 Euro und stieg zum 1. Januar 2025 auf 55 Euro an. Diese zusätzlichen Kosten werden in der Regel an die anliefernden Entsorgungsunternehmen und letztlich an die Verbraucher weitergegeben.
Durch die Zusammenarbeit mit MITA Recycling profitieren Unternehmen von einer umweltfreundlichen und kosteneffizienten Abfallwirtschaft.